Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
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Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
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Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
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Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
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Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
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Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
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Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
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Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
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Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
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in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
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Geräteart und Eichklasse:
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Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
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Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
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Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
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Hochauflösendes Zählsystem zum Zählen kleinster Teile in großen Mengen, maximal anzeigbare Zählteile 999.999, mit Eichung
Merkmale:
Mit diesem hochgenauen Zählsystem KERN CCA kann eine große Bandbreite von Einzelwaagen kostengünstig und effizient ersetzt werdenDank der optionalen Eichung auch für den Einsatz in eichpflichtigen Anwendungen geeignetDie Waagen sind mit einem RS-232 Y-Kabel miteinander verbunden, das die Möglichkeit bietet, zusätzlich einen Drucker anzuschließenReferenzwaage KERN EWJ
Diese auch einzeln einsetzbare Präzisionswaage erfüllt durch den Anschluss einer hochlastigen Plattform auch höchste Ansprüche an GenauigkeitInterne Justierautomatik, zeitgesteuert alle 2 h, garantiert hohe Genauigkeit und macht standortunabhängigWindschutz serienmäßig, Wägeraum B×T×H, 134×128×80 mmArbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthaltenMengenwaage KERN IFS
Die Mengenstückzählung findet mit hoher Präzision auf der Wägeplattform IFS statt. So können selbst kleinste Zählteile in größten Mengen gezählt werdenSchwerer Industriestandard geeignet für den rauen EinsatzErgonomisches Auswertegerät mit großem Tastenblock und kontrastreichen -Displays für bequemes Eingeben und Ablesen z. B. von Tarawerten, Referenzgewichten, Grenzwerten etc.Drei Displays für Gewichtsanzeige, Referenzgewicht, Gesamtstückzahl100 Artikelspeicherplätze für Stammdaten wie Referenzgewicht, Referenzmenge, Behältergewicht (Taravorabzug) etc.Genaues Zählen: Die manuelle Referenzoptimierung verbessert stufenweise den Durchschnittswert des TeilegewichtsSummieren von ZählteilenAusdruck von Datum und UhrzeitAluminium-Single-Point-Wägezelle (1×3000 e), Staub- und Spritzwasserschutz IP65Arbeitsschutzhaube über dem Auswertegerät im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Mengenwaage - Wägebereich [Max] siehe Tabelle
Referenzwaage - Ablesbarkeit [d] siehe Tabelle
Einheiten kg
Abmessungen Wägeplattform (B×T×H)siehe Tabelle
Abmessungen Wägefläche (B×T) siehe Tabelle
Referenzwaage - Linearität siehe Tabelle
Mengenwaage - Linearität siehe Tabelle
Umgebungstemperaturbereich 0 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen siehe Tabelle
Konformitätsbewertung ab Werk möglich
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 20 mm
Material Wägeplatte Metall, lackiert
Auswertegerät Kabellänge 5 m
Material Gehäuse Kunststoff
Nettogewicht ca. 16 kg
IP-Schutz - Komplettgerät IP23
IP-Schutz - Plattform IP65
IP-Schutz - Lastzelle IP65
Produktgruppe Zählsystem
Hochauflösendes Zählsystem zum Zählen kleinster Teile in großen Mengen, maximal anzeigbare Zählteile 999.999, optional mit Eichung
Merkmale:
Mit diesem hochgenauen Zählsystem KERN CCA kann eine große Bandbreite von Einzelwaagen kostengünstig und effizient ersetzt werdenDank der optionalen Eichung auch für den Einsatz in eichpflichtigen Anwendungen geeignetDie Waagen sind mit einem RS-232 Y-Kabel miteinander verbunden, das die Möglichkeit bietet, zusätzlich einen Drucker anzuschließenReferenzwaage KERN EWJ
Diese auch einzeln einsetzbare Präzisionswaage erfüllt durch den Anschluss einer hochlastigen Plattform auch höchste Ansprüche an GenauigkeitInterne Justierautomatik, zeitgesteuert alle 2 h, garantiert hohe Genauigkeit und macht standortunabhängigWindschutz serienmäßig, Wägeraum B×T×H, 134×128×80 mmArbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthaltenMengenwaage KERN IFS
Die Mengenstückzählung findet mit hoher Präzision auf der Wägeplattform IFS statt. So können selbst kleinste Zählteile in größten Mengen gezählt werdenSchwerer Industriestandard geeignet für den rauen EinsatzErgonomisches Auswertegerät mit großem Tastenblock und kontrastreichen -Displays für bequemes Eingeben und Ablesen z. B. von Tarawerten, Referenzgewichten, Grenzwerten etc.Drei Displays für Gewichtsanzeige, Referenzgewicht, Gesamtstückzahl100 Artikelspeicherplätze für Stammdaten wie Referenzgewicht, Referenzmenge, Behältergewicht (Taravorabzug) etc.Genaues Zählen: Die manuelle Referenzoptimierung verbessert stufenweise den Durchschnittswert des TeilegewichtsSummieren von ZählteilenAusdruck von Datum und UhrzeitAluminium-Single-Point-Wägezelle (1×3000 e), Staub- und Spritzwasserschutz IP65Arbeitsschutzhaube über dem Auswertegerät im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Mengenwaage - Wägebereich [Max] siehe Tabelle
Referenzwaage - Ablesbarkeit [d] siehe Tabelle
Einheiten kg
Abmessungen Wägeplattform (B×T×H)siehe Tabelle
Abmessungen Wägefläche (B×T) siehe Tabelle
Referenzwaage - Linearität siehe Tabelle
Mengenwaage - Linearität siehe Tabelle
Umgebungstemperaturbereich 0 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen siehe Tabelle
Konformitätsbewertung ab Werk möglich
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 20 mm
Material Wägeplatte Metall, lackiert
Auswertegerät Kabellänge 5 m
Material Gehäuse Kunststoff
Nettogewicht ca. 16 kg
IP-Schutz - Komplettgerät IP23
IP-Schutz - Plattform IP65
IP-Schutz - Lastzelle IP65
Produktgruppe Zählsystem
Kompakte Tischwaage für schnelles, unkompliziertes Zählen, Checkweighing-Anwendungen und vieles mehr, Zählauflösung 30.000 Punkte
Merkmale:
Präzise, intuitiv bedienbar und digital – mit unseren Zählwaagen beschleunigen Sie Ihre Prozesse bei der jährlichen Inventur und sparen so Zeit und Kosten
Drei Displays für Gewichtsanzeige, Referenzgewicht, Gesamtstückzahl
Hohe Mobilität: Dank Akkubetrieb und kompakter, leichter Bauweise geeignet zum Einsatz an mehreren Standorten (Produktion, Lager, Versand etc.)
Kompakte Abmessungen, vorteilhaft bei eingeschränkten Platzverhältnissen
Wiegen mit Toleranzbereich (Checkweighing): Ein optisches und akustisches Signal unterstützt das Portionieren, Dosieren oder Sortieren
Summieren von Gewichtswerten
Datenschnittstelle RS-232 zum Anschluss eines Druckers serienmäßig
Technische Daten:
Wägebereich 6-30 kg
Ablesbarkeit [d] 0,001 kg
Einheiten kg, g, lb, PCS, %, lb:oz
Abmessungen Wägefläche (B×T) 230×300 mm
Reproduzierbarkeit 0,001 kg
Linearität ± 0,003 kg
Umgebungstemperaturbereich 0 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen 10 g
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 20 mm
Material Wägeplatte Edelstahl
Material Gehäuse Kunststoff
Toleranzwägung
Nettogewicht ca. 3,2 kg
Bauart der Waage Einbereichswaage
GTIN/EAN-Nummer 4045761252608
Akku 6 x 1.2 V 2000 mA 7,2 V (NiMH, 6 x 1.2 V 2000 mA)
Abmessung (B×TxH): 30mm x 150mm x 15mm
Geeignet für:
Babywaage Kern MCBPersonenwaage Kern MPCPersonenwaage Kern MPDPersonenwaage Kern MPERollstuhlwaage Kern MWAStehhilfewaage Kern MTAStuhlwaage MCC
Kontroll- und Portionierwaage mit bis zu drei Schnittstellen
Merkmale:
Einheitliche, komfortable KERN Bedienphilosophie, produktübergreifend konsistent in Design, Menüstruktur, Tastenfunktionen, Schnittstellen-Anschluss und Schnittstellenprotokoll
Kompakte Abmessungen, vorteilhaft bei eingeschränkten Platzverhältnissen
Industrie 4.0: Durch den KERN Universal Port (KUP) kann der Austausch von Daten und Steuerbefehlen über eine Schnittstelle, anschließbar am Gehäuse, erfolgen oder via KUP Extension-Box über drei Schnittstellen parallel. Wahlweise stehen folgende Schnittstellen zu Verfügung: RS-232, USB, Ethernet, WLAN, Bluetooth
Abfrage und Fernsteuerung der Waage über Computer oder CRM-/ERP-Systeme mittels KERN Communication Protocol
Hohe Mobilität: Dank Batteriebetrieb/Akkubetrieb (optional) und kompakter, leichter Bauweise geeignet zum Einsatz an mehreren Standorten
Wiegen mit Toleranzbereich (Checkweighing): Eingabe von zwei oberen und zwei unteren Grenzwerten über vier Pfeiltasten. Ein optisches und akustisches Signal unterstützt das Portionieren, Dosieren oder Sortieren
Summieren von Gewichtswerten
Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] bis zu 30 kg (siehe Tabelle)
Ablesbarkeit [d] (siehe Tabelle)
Einheiten kg, g, gn, dwt, ozt, ct, lb, oz, ffa, PCS, %
Abmessungen Wägefläche (B×T) 252×225 mm
Reproduzierbarkeit 0,0001 kg
Linearität ± 0,0003 kg
Umgebungstemperaturbereich 0 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen (siehe Tabelle)
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 25 mm
Material Wägeplatte Edelstahl
Material Gehäuse Kunststoff
Nettogewicht ca. 3,8 kg
IP-Schutz - Komplettgerät kein IP-Schutz
IP-Schutz - Anzeige kein IP-Schutz
IP-Schutz - Lastzelle IP65
Bauart der Waage Einbereichswaage
Kontroll- und Portionierwaage mit bis zu drei Schnittstellen
Merkmale:
Einheitliche, komfortable KERN Bedienphilosophie, produktübergreifend konsistent in Design, Menüstruktur, Tastenfunktionen, Schnittstellen-Anschluss und Schnittstellenprotokoll
Kompakte Abmessungen, vorteilhaft bei eingeschränkten Platzverhältnissen
Industrie 4.0: Durch den KERN Universal Port (KUP) kann der Austausch von Daten und Steuerbefehlen über eine Schnittstelle, anschließbar am Gehäuse, erfolgen oder via KUP Extension-Box über drei Schnittstellen parallel. Wahlweise stehen folgende Schnittstellen zu Verfügung: RS-232, USB, Ethernet, WLAN, Bluetooth
Abfrage und Fernsteuerung der Waage über Computer oder CRM-/ERP-Systeme mittels KERN Communication Protocol
Hohe Mobilität: Dank Batteriebetrieb/Akkubetrieb (optional) und kompakter, leichter Bauweise geeignet zum Einsatz an mehreren Standorten
Wiegen mit Toleranzbereich (Checkweighing): Eingabe von zwei oberen und zwei unteren Grenzwerten über vier Pfeiltasten. Ein optisches und akustisches Signal unterstützt das Portionieren, Dosieren oder Sortieren
Summieren von Gewichtswerten
Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] bis zu 30 kg (siehe Tabelle)
Ablesbarkeit [d] (siehe Tabelle)
Einheiten kg, g, gn, dwt, ozt, ct, lb, oz, ffa, PCS, %
Abmessungen Wägefläche (B×T) 252×225 mm
Reproduzierbarkeit 0,0001 kg
Linearität ± 0,0003 kg
Umgebungstemperaturbereich 0 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen (siehe Tabelle)
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 25 mm
Material Wägeplatte Edelstahl
Material Gehäuse Kunststoff
Nettogewicht ca. 3,8 kg
IP-Schutz - Komplettgerät kein IP-Schutz
IP-Schutz - Anzeige kein IP-Schutz
IP-Schutz - Lastzelle IP65
Bauart der Waage Einbereichswaage
Allrounder, z. B. als Präzisionswaage im Labor oder im rauen Industrieeinsatz, ideal für die vielfältigen Möglichkeiten von Industrie 4.0 Anwendungen
Merkmale:
Viele labortypische Funktionen, wie Rezepturfunktion, Prozentbestimmung und die hohe Präzision machen die KERN 572 zu einem zuverlässigen Partner für die tägliche Arbeit im Labor
Die robuste Ausführung, die industrietypischen Funktionen wie Stückzählfunktion, vibrationsfreies Wiegen und die großen Wägebereiche prädestinieren diese Serie ebenso für alle Industrieanwendungen, in denen höchste Präzision gefordert wird
KERN Universal Port (KUP): erlaubt den Anschluss externer KUP Schnittstellenadapter, wie z. B. RS-232, USB, Bluetooth, WLAN oder Ethernet, zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen, ohne Einbauaufwand
KERN Communication Protocol (KCP): Das KCP erlaubt die Abfrage und Fernsteuerung der Waage über externe Steuerungsgeräte oder Computer
Einheitliche, vereinfachte Bedienphilosophie
Frei programmierbare Wägeeinheit, z. B. Anzeige direkt in Fadenlänge g/m, Papiergewicht g/m², o. ä.
Robustes Alu-Druckgussgehäuse, sorgt für einen stabilen Stand, schützt die Wägetechnik und ist unempfindlich im täglichen Gebrauch
Ringförmiger Windschutz serienmäßig, Wägeraum ∅×H 157×43 mm
Libelle und Stellfüße zum exakten Nivellieren der Waage serienmäßig
Öse für Unterflurwägungen im Lieferumfang enthalten
Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] bis 24 kg (siehe Tabelle)
Ablesbarkeit [d] bis 0,001 g (siehe Tabelle)
Einheiten g, gn, dwt, tl (Tw), tl (HK), ozt, tl (Singap, Malays), ct, mo, lb, oz, ffa
Linearität ± 0,005 g
Reproduzierbarkeit 0,002 g
Einschwingzeit 3 s
USP Mindesteinwaage (k = 2, U = 0.1%) 4 g
Schnittstellen RS-232 (optional), Bluetooth (optional), Ethernet (optional), USB-Device (optional), KUP, WLAN (optional)
Justiermöglichkeiten Justierung mit externem Gewicht
Empfohlenes Justiergewicht 200 g (E2); 200 g (E2)
Umgebungstemperaturbereich -10 °C – 40 °C
Abmessungen WägeflächeA ∅ 106 mmB ∅ 150 mmC B×T 160×200 mm, groß abgebildet
Material Windschutz Metall, lackiert
Material Gehäuse Aluguss
Abmessungen Gehäuse (B×T×H) 180×310×85 mm
Material Wägeplatte Edelstahl
Nettogewicht ca. 2,4 kg
Bauart der Waage Einbereichswaage
Selbsterklärende Industriezählwaage für hohe Lasten, Zählauflösung 300.000 Punkte, ideal für die vielfältigen Möglichkeiten von Industrie 4.0 Anwendungen
Merkmale:
Präzise, intuitiv bedienbar und digital – mit unseren Zählwaagen beschleunigen Sie Ihre Prozesse bei der jährlichen Inventur und sparen so Zeit und Kosten
Selbsterklärendes, grafikunterstütztes Bedienfeld, auch ohne Bedienungsanleitung sofort verständlicher Ablauf der Arbeitsschritte
- keine Anlernzeit = spart Kosten
- ideal für den ungeübten Benutzer
- visualisierter Ablauf vermeidet Bedienfehler
Die 4 Arbeitsschritte werden von links nach rechts durchgeführt:
[[1]] Leeren Behälter auf die Wägeplatte stellen und per Tastendruck (TARE) tarieren
[[2]] Referenzstückzahl der Zählmenge in den Behälter einfüllen (5, 10 oder 20 Stück)
[[3]] Gewählte Referenzstückzahl per Tastendruck (5, 10 oder 20) bestätigen
[[4]] Zählmenge in den Behälter einfüllen. Die Stückzahl wird direkt im Display angezeigt
Genaues Zählen: Die automatische Referenzoptimierung verbessert stufenweise den Durchschnittswert des Teilegewichts
KERN Universal Port (KUP): erlaubt den Anschluss externer KUP Schnittstellenadapter, wie z. B. RS-232, USB, Bluetooth, WLAN oder Ethernet, zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen, ohne Einbauaufwand
KERN Communication Protocol (KCP): Das KCP erlaubt die Abfrage und Fernsteuerung der Waage über externe Steuerungsgeräte oder Computer
Einheitliche, vereinfachte Bedienphilosophie
Arbeitsschutzhaube über dem Auswertegerät im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] bis zu 60 kg (siehe Tabelle)
Ablesbarkeit [d] (siehe Tabelle)
Einheiten kg, g, dwt, tl (Tw), tl (HK), ozt, tl (Singap, Malays), ct, mo, lb, oz, ffa
Abmessungen Wägeplattform
A B×T×H 230×230×103 mmB B×T×H 308×318×75 mmC B×T×H 500×400×125 mm
Abmessungen Wägefläche (B×T) 500×400 mm
Reproduzierbarkeit 0,0002 kg
Linearität ± 0,0005 kg
Umgebungstemperaturbereich -10 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen 1 g
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 21 mm
Material Wägeplatte Edelstahl
Material Plattform Metall, lackiert
Auswertegerät Kabellänge 2,5 m
Material Gehäuse Kunststoff
Bauart der Waage Einbereichswaage
Auswertegerät mit bis zu drei Schnittstellen und optionaler Eichung
Merkmale:
Einheitliche, komfortable KERN Bedienphilosophie, produktübergreifend konsistent in Design, Menüstruktur, Tastenfunktionen, Schnittstellen-Anschluss und Schnittstellenprotokoll
KERN Universal Port (KUP): erlaubt den Anschluss externer KUP Schnittstellenadapter, wie z. B. RS-232, USB, Bluetooth, WLAN oder Ethernet, zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen, ohne Einbauaufwand
Wahlweise stehen folgende Schnittstellen zu Verfügung: RS-232, USB, Analogmodul, Ethernet, WLAN, Bluetooth
Jede Schnittstelle kann separat eingestellt werden, z. B.:
- Schnittstelle 1 (WLAN): Kontinuierliches Senden an einen PC zur Dokumentation eines Prozesses
- Schnittstelle 2 (RS-232): Stabilen Wägewert drucken
- Schnittstelle 3 (Analogmodul): Steuern einer Vorrichtung bei Erreichen des Zielgewichts
Optional mit Alibispeicher zur papierlosen Archivierung der Wägeergebnisse. Damit lassen sich auch die Ergebnisse eichpflichtiger Wägungen vorschriftsgemäß elektronisch auswerten und weiterverarbeiten
Abfrage und Fernsteuerung der Waage über Computer oder CRM-/ERP-Systeme mittels KERN Communication Protocol
Vereinfachter Akku-Wechsel durch leicht zugängliches Gehäuse. Besonders vorteilhaft bei Modellen mit optionaler Eichung, da das Eichsiegel intakt bleibt
Mit serienmäßiger Real Time Clock: Ermöglicht es, Wägeergebnisse mit genauer Zeitangabe zu protokollieren. Selbst nach unterbrochener Stromversorgung kann die Waage mit der korrekten Zeit weiterarbeiten
Technische Daten:
Display Segmente 6
Auswertegerät Auflösung (nicht eichfähig) 999.999
Auswertegerät Auflösung (eichfähig) 3.000
Anzahl Wägebereiche 2
Einheiten kg, g, lb, ffa, PCS, %
Terminal - Display-Art LCD mit Hinterleuchten
Display Ziffernhöhe 48 mm
Mögliche Referenzstückzahl(en) 5, 10, 20, 50, free
Konformitätsbewertung ab Werk möglich
Eingangspannung Netzteil / Strom [Max] 100 V - 240 V, 50 / 60 Hz
Akku Betriebsdauer - Hinterleuchtung aus 48 h
Akku Ladezeit 8 h
Abmessungen Gehäuse (B×T×H) 220×145×65 mm
Nettogewicht 0,714 kg
Umgebungstemperaturbereich -10 °C – 40 °C
Selbsterklärende Zählwaage mit Laborgenauigkeit, Zählauflösung bis zu 360.000 Punkten
Merkmale:
Präzise, intuitiv bedienbar und digital – mit unseren Zählwaagen beschleunigen Sie Ihre Prozesse bei der jährlichen Inventur und sparen so Zeit und Kosten
Selbsterklärendes, grafikunterstütztes Bedienfeld, auch ohne Bedienungsanleitung sofort verständlicher Ablauf der Arbeitsschritte
- keine Anlernzeit = spart Kosten
- ideal für den ungeübten Benutzer
- visualisierter Ablauf vermeidet Bedienfehler
Die 4 Arbeitsschritte werden von links nach rechts durchgeführt:
[[1]] Leeren Behälter auf die Wägeplatte stellen und per Tastendruck (TARE) tarieren
[[2]] Referenzstückzahl der Zählmenge in den Behälter einfüllen (5, 10, 20 oder beliebige Stückzahl)
[[3]] Gewählte Referenzstückzahl per Tastendruck (5, 10, 20 oder beliebige Stückzahl) bestätigen
[[4]] Zählmenge in den Behälter einfüllen. Die Stückzahl wird direkt im Display angezeigt
Genaues Zählen: Die automatische Referenzoptimierung verbessert stufenweise den Durchschnittswert des Teilegewichts
KERN Universal Port (KUP): erlaubt den Anschluss externer KUP Schnittstellenadapter, wie z. B. RS-232, USB, Bluetooth, WLAN oder Ethernet, zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen, ohne Einbauaufwand
KERN Communication Protocol (KCP): Das KCP erlaubt die Abfrage und Fernsteuerung der Waage über externe Steuerungsgeräte oder Computer
Zwei Waagen in einer: Umschaltung vom Zählmodus in den Wiegemodus per Tastendruck
Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 0,36 - 65 kg (siehe Tabelle)
Ablesbarkeit [d] 0,00005 kg (siehe Tabelle)
Einheiten kg, g, gn, dwt, ozt, lb, oz, ffa, PCS
Abmessungen Wägefläche (B×T) (siehe Tabelle)A ∅ 82 mm, KunststoffB B×T 130×130 mm, Edelstahl C B×T 340×240 mm, Edelstahl
Reproduzierbarkeit 0,0001 kg
Linearität ± 0,00025 kg
Umgebungstemperaturbereich -10 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen 500 mg
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 25 mm
Material Wägeplatte (siehe Tabelle)
Material Gehäuse ABS Kunststoff
Bauart der Waage Einbereichswaage
Der Preisführer unter den Analysenwaagen mit interner Justierung
Merkmale:
Interne Justierautomatik bei Temperaturänderungen ≥ 2 °C und zeitgesteuert alle 3 h, garantiert hohe Genauigkeit und macht standortunabhängig
Libelle und Fußschrauben zum exakten Nivellieren der Waage serienmäßig, dadurch genaueste Wägeergebnisse
Glaswindschutz mit 3 Schiebetüren für komfortablen Zugang zum Wägegut serienmäßig
Einfache und komfortable 6-Tasten-Bedienung
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 120 g / 220 g / 600 ct (siehe Tabelle)
Ablesbarkeit [d] 0,0001 g - 0,001 ct (siehe Tabelle)
Einheiten g, ct, lb, oz
Linearität ± 0,0004 g
Reproduzierbarkeit 0,0002 g
Einschwingzeit 3 s
USP Mindesteinwaage (k = 2, U = 0.1%) 400 mg
Schnittstellen RS-232 serienmäßig
Justiermöglichkeiten Justierung mit internem Gewicht (automatisch)
Empfohlenes Justiergewicht 200 g (E2)
Umgebungstemperaturbereich 10 °C – 30 °C
Abmessungen Wägefläche (Ø) 90 mm
Material Windschutz Glas
Material Gehäuse Aluguss, Kunststoff
Abmessungen Gehäuse (B×T×H) 230×310×330 mm oder 230×310×210 mm (siehe Tabelle)
Material Wägeplatte Edelstahl
Nettogewicht ca. 5,0 kg (siehe Tabelle)
Bauart der Waage Einbereichswaage
Merkmale:
Schnittstellenadapter mit Kabel. Schnittstelle mit Analog (0 - 10 V), Analog (4 - 20 mA), KUP, Kabellänge 0,15 m
Technische Daten:
Abmessungen (B×T×H)
10×10×10 mm
Schnittstellen
Analog (0 - 10 V), Analog (4 - 20 mA), KUP
Kabellänge
0,15 m
Nettogewicht ca.
0,30 kg
Hochauflösende Präzisionswaage aus Edelstahl mit IP-Schutz
Merkmale:
Hochwertiges Stimmgabel-Wiegesystem für schnelle Anzeige des Wägewerts, punktgenaues Dosieren und hohe mechanische Robustheit
Edelstahlausführung von Gehäuse und Wägeplatte, dadurch rostfrei und dank glatter Flächen einfach zu reinigen
Staub- und Spritzwasserschutz IP65 (gemäß EN 60529)
Libelle und Fußschrauben zum exakten Nivellieren der Waage serienmäßig
Datenschnittstelle RS-232 zum Anschluss eines Druckers serienmäßig
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 8200 g (siehe Tabelle)
Ablesbarkeit [d] 0,1 - 0,01g (siehe Tabelle)
Einheiten kg, g, gn, dwt, tl (Tw), tl (HK), ozt, tl (Singap, Malays), ct, mo, lb, oz, tol
Linearität ± 0,1 g - 0,01g (siehe Tabelle)
Reproduzierbarkeit 0,1 g - 0,01g (siehe Tabelle)
Einschwingzeit 3 s
USP Mindesteinwaage (k = 2, U = 0.1%) 200 g
Schnittstellen RS-232 serienmäßig
Justiermöglichkeiten Justierung mit externem Gewicht
Empfohlenes Justiergewicht 2 kg (F1); 5 kg (F1)
Umgebungstemperaturbereich 10 °C – 30 °C
Abmessungen Wägefläche A(ø) 140 mm; B(B×T) 190×190 mm
Material Gehäuse Edelstahl
Abmessungen Gehäuse (B×T×H) 310×205×85 mm
Material Wägeplatte Edelstahl
Nettogewicht ca. 3,0 kg
Bauart der Waage Einbereichswaage