Eichfähig wiegen mit Mobilitätsvorteil!
Hier kommt die Waage zur Ware – handlich und schnell. Denn mit dem robusten Wiegehubwagen können Paletten dort gewogen werden, wo sie stehen und müssen nicht zeitaufwendig zur nächsten Waage transportiert werden. So können beispielsweise Warenein- und ausgangskontrollen völlig unkompliziert direkt in der Ladezone durchgeführt werden.
Produktmerkmale
• eichfähig
• echte Wiegung mittels 4 eichfähiger Wägezellen
• Thermodrucker serienmäßig bei MP-P
• robuste Konstruktion
• hochbeständige Industrielackierung
• Abmessungen abgestimmt auf Europaletten
• abriebfeste, gummierte Lenkräder
• Lastrollen mit Tandem-Bereifung aus Polyurethan für ein leichtgängiges Manövrieren bei Unebenheiten
• hydraulische Niveauregulierung
• Fußpedal für Schnellabsenkung
• 2 seitliche Aufbewahrungsboxen
• ausdauernder Akku mit Abschaltautomatik
• Akku-Pack einfach austauschbar
• Gewichts-Backup bei Stromausfall
• druckbare Benutzertexte
• hinterleuchtete, 6-stellige LCD-Anzeige (24 mm hoch)
• 10 numerische Tasten mit zusätzlicher Funktionsbelegung
• 5 Funktionstasten – 2 individuell belegbar
• Bedientasten sperrbar
• Speicher für 20 HI/LO-Referenzwerte
• Haltefunktion mit Mittelwert, Höchstwert, Einfrieren, Tierwiegen
• Stückzählfunktion
• Prozentbestimmung
• Hi-Lo-Grenzwertfunktion
• akustische Alarmfunktion
• Echtzeituhr
Modellübersicht:
Vielseitig mit großer Wiegekraft!
Die Multifunktions-Plattformwaagen der DB-II-Serie bieten langlebige Wägetechnik und wiegestarke Platten zu einem attraktiven Preis. Von der handlichen Tischvariante mit serienmäßigem Zweibereich und 1 g-Teilung bis hin zur großen XL-Plattform mit bis zu 600 kg Höchstlast ist für jeden Einsatzzweck das passende Modell erhältlich.
• gut ablesbare LCD-Anzeige mit 20 mm großen Ziffern
• mit Plattformen von 28×28 cm bis 60×70 cm Größe erhältlich
• mit Höchstlasten von 3/6 kg bis max. 600 kg verfügbar
• inkl. Netz-/Ladegerät
Produktmerkmale
• DB-II-XL mit XL-Plattform (50×60 cm o. 60×70 cm)
• DB-II-SR mit großer Plattform (46×57 cm)
• DB-II mit kompakter Plattform (28×28 cm)
• gut ablesbare LCD-Anzeige mit
• großen Ziffern
• Anzeige mit Hintergrundbeleuchtung
• Anzeige 360° drehbar und 90° in der Neigung verstellbar
• Zählfunktion
• Haltefunktion (Tierwägen)
• Grenzwertfunktion
• Prozentwägen
• bis zu 100 Stunden Betriebszeit mit optionalem Akku
• inkl. Netz-/Ladegerät
Modellübersicht:
Intuitive Waagen für vielfältige Anforderungen
Dank eines optimal ausgewogenen Verhältnisses zwischen innovativen Funktionen und funktionellen, unkomplizierten Wägemöglichkeiten integriert die OHAUS Adventurer alle erforderlichen Anwendungen der täglichen Wägeroutine und erfüllt alle Messanforderungen. Mit einem farbigen Touchscreen, dreistufiger Benutzerverwaltung zur Erfüllung der GLP/GMP-konformen Datenausgabe, zwei USB-Anschlüssen und vielen weiteren Funktionen ist die Adventurer die bestausgestattete Waage ihrer Klasse.
Anwendung
Wägen (17 Wägeeinheiten plus 1 freie Wägeeinheit), Stückzählung, Prozentwägung,Kontrollwägung, dynamisches Wägen/Tierwägen, Summieren/Statistik, Rezepturwägen,Dichtebestimmung, Display-Hold-Funktion, Stapeldruck
Display
Grafischer 4,3” (109mm)-VGA-Touchscreen mit voller Farbpalette und einstellbarer Helligkeit
Betrieb
Netzadapter (im Lieferumfang)
Schnittstellen
RS232, USB-Host, USB-Gerät (inklusive). GLP/GMP-Datenausgabe mit Echtzeituhr
Konstruktion
Metallgehäuse mit ABS-Gehäuseoberteil, Edelstahlwägeplatte, Daten können direkt aufUSB-Stick gespeichert werden. 3-Türen-Glaswindschutz mit zwei oben angebrachtenSeitentüren und einer oberen Schiebetür (nur bei 1-mg-Modellen), beleuchtete Nivellierlibelle,integrierter Unterflurwägehaken, Sicherheitsöse, Justiersicherung vollständig abdeckendeArbeitsschutzabdeckung
Ausstattung
Wählbare Umgebungsfilter, automatisches Tarieren, individuell wählbare Messspannenjustierung,Softwaresperre und Reset-Menü, individuell wählbare Schnittstelleneinstellungen undDatendruckoptionen, benutzerspezifische Projekt- und Benutzer-IDs, bis zu 9 Betriebssprachen
Die Waagen der Serie Adventurer verfügen über einen farbigen Touchscreen, eine Benutzeroberfläche mit Symbolen und ein ergonomisches Design zur einfachen Konfiguration und Bedienung.
Funktionen wie spezielle Wägemodi, mehrere Anschlussmöglichkeiten und AutoCal™ bietenVielseitigkeit und Flexibilität für eine Vielzahl von Anwendungen.
Eine robuste Konstruktion, große Wägeplattform, ein platzsparend konstruierter Windschutz und eine komplette Arbeitsschutzabdeckung ermöglichen den Einsatz im Labor-, Bildungs- und Industriebereich.
Modellübersicht:
Intuitive Waagen für vielfältige Anforderungen
Dank eines optimal ausgewogenen Verhältnisses zwischen innovativen Funktionen und funktionellen, unkomplizierten Wägemöglichkeiten integriert die OHAUS Adventurer alle erforderlichen Anwendungen der täglichen Wägeroutine und erfüllt alle Messanforderungen. Mit einem farbigen Touchscreen, dreistufiger Benutzerverwaltung zur Erfüllung der GLP/GMP-konformen Datenausgabe, zwei USB-Anschlüssen und vielen weiteren Funktionen ist die Adventurer die bestausgestattete Waage ihrer Klasse.
Anwendung
Wägen (17 Wägeeinheiten plus 1 freie Wägeeinheit), Stückzählung, Prozentwägung,Kontrollwägung, dynamisches Wägen/Tierwägen, Summieren/Statistik, Rezepturwägen,Dichtebestimmung, Display-Hold-Funktion, Stapeldruck
Display
Grafischer 4,3” (109mm)-VGA-Touchscreen mit voller Farbpalette und einstellbarer Helligkeit
Betrieb
Netzadapter (im Lieferumfang)
Schnittstellen
RS232, USB-Host, USB-Gerät (inklusive). GLP/GMP-Datenausgabe mit Echtzeituhr
Konstruktion
Metallgehäuse mit ABS-Gehäuseoberteil, Edelstahlwägeplatte, Daten können direkt aufUSB-Stick gespeichert werden. 3-Türen-Glaswindschutz mit zwei oben angebrachtenSeitentüren und einer oberen Schiebetür (nur bei 1-mg-Modellen), beleuchtete Nivellierlibelle,integrierter Unterflurwägehaken, Sicherheitsöse, Justiersicherung vollständig abdeckendeArbeitsschutzabdeckung
Ausstattung
Wählbare Umgebungsfilter, automatisches Tarieren, individuell wählbare Messspannenjustierung,Softwaresperre und Reset-Menü, individuell wählbare Schnittstelleneinstellungen undDatendruckoptionen, benutzerspezifische Projekt- und Benutzer-IDs, bis zu 9 Betriebssprachen
Die Waagen der Serie Adventurer verfügen über einen farbigen Touchscreen, eine Benutzeroberfläche mit Symbolen und ein ergonomisches Design zur einfachen Konfiguration und Bedienung.
Funktionen wie spezielle Wägemodi, mehrere Anschlussmöglichkeiten und AutoCal™ bietenVielseitigkeit und Flexibilität für eine Vielzahl von Anwendungen.
Eine robuste Konstruktion, große Wägeplattform, ein platzsparend konstruierter Windschutz und eine komplette Arbeitsschutzabdeckung ermöglichen den Einsatz im Labor-, Bildungs- und Industriebereich.
Modellübersicht:
Intuitive Waagen für vielfältige Anforderungen
Dank eines optimal ausgewogenen Verhältnisses zwischen innovativen Funktionen und funktionellen, unkomplizierten Wägemöglichkeiten integriert die OHAUS Adventurer alle erforderlichen Anwendungen der täglichen Wägeroutine und erfüllt alle Messanforderungen. Mit einem farbigen Touchscreen, dreistufiger Benutzerverwaltung zur Erfüllung der GLP/GMP-konformen Datenausgabe, zwei USB-Anschlüssen und vielen weiteren Funktionen ist die Adventurer die bestausgestattete Waage ihrer Klasse.
Anwendung
Wägen (17 Wägeeinheiten plus 1 freie Wägeeinheit), Stückzählung, Prozentwägung,Kontrollwägung, dynamisches Wägen/Tierwägen, Summieren/Statistik, Rezepturwägen,Dichtebestimmung, Display-Hold-Funktion, Stapeldruck
Display
Grafischer 4,3” (109mm)-VGA-Touchscreen mit voller Farbpalette und einstellbarer Helligkeit
Betrieb
Netzadapter (im Lieferumfang)
Schnittstellen
RS232, USB-Host, USB-Gerät (inklusive). GLP/GMP-Datenausgabe mit Echtzeituhr
Konstruktion
Metallgehäuse mit ABS-Gehäuseoberteil, Edelstahlwägeplatte, Daten können direkt aufUSB-Stick gespeichert werden. 3-Türen-Glaswindschutz mit zwei oben angebrachtenSeitentüren und einer oberen Schiebetür (nur bei 1-mg-Modellen), beleuchtete Nivellierlibelle,integrierter Unterflurwägehaken, Sicherheitsöse, Justiersicherung vollständig abdeckendeArbeitsschutzabdeckung
Ausstattung
Wählbare Umgebungsfilter, automatisches Tarieren, individuell wählbare Messspannenjustierung,Softwaresperre und Reset-Menü, individuell wählbare Schnittstelleneinstellungen undDatendruckoptionen, benutzerspezifische Projekt- und Benutzer-IDs, bis zu 9 Betriebssprachen
Die Waagen der Serie Adventurer verfügen über einen farbigen Touchscreen, eine Benutzeroberfläche mit Symbolen und ein ergonomisches Design zur einfachen Konfiguration und Bedienung.
Funktionen wie spezielle Wägemodi, mehrere Anschlussmöglichkeiten und AutoCal™ bietenVielseitigkeit und Flexibilität für eine Vielzahl von Anwendungen.
Eine robuste Konstruktion, große Wägeplattform, ein platzsparend konstruierter Windschutz und eine komplette Arbeitsschutzabdeckung ermöglichen den Einsatz im Labor-, Bildungs- und Industriebereich.
Modellübersicht:
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
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Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Download-Bereich.
Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Baumusterprüfbescheinigung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.
Achtung: Die ausgewählte Eichung muss zur Waage passen! Bitte entnehmen Sie die passende Eichung der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Die Lieferzeit erhöht sich bei Eichung um 3 Tage.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Jede Waage wird mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Regelungen:
Die Gültigkeitsdauer ist bei Gewichtsstücken auf 4 Jahre befristet.
Die Gültigkeitsdauer bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre, doch es gibt die folgenden Ausnahmen:
Waage/Eichgültigkeit
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre
Geräteart und Eichklasse:
Analysewaage (Feinwaage) I
Präzisionswaage II
Industriewaage (Handelswaage) III
Die Erdanziehung ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen vor dem Eichen auf den genauen Standort justiert werden.
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Kompakte Tischwaage für schnelles, unkompliziertes Zählen, Checkweighing-Anwendungen und vieles mehr, Zählauflösung 30.000 Punkte
Merkmale:
Präzise, intuitiv bedienbar und digital – mit unseren Zählwaagen beschleunigen Sie Ihre Prozesse bei der jährlichen Inventur und sparen so Zeit und Kosten
Drei Displays für Gewichtsanzeige, Referenzgewicht, Gesamtstückzahl
Hohe Mobilität: Dank Akkubetrieb und kompakter, leichter Bauweise geeignet zum Einsatz an mehreren Standorten (Produktion, Lager, Versand etc.)
Kompakte Abmessungen, vorteilhaft bei eingeschränkten Platzverhältnissen
Wiegen mit Toleranzbereich (Checkweighing): Ein optisches und akustisches Signal unterstützt das Portionieren, Dosieren oder Sortieren
Summieren von Gewichtswerten
Datenschnittstelle RS-232 zum Anschluss eines Druckers serienmäßig
Technische Daten:
Wägebereich 6-30 kg
Ablesbarkeit [d] 0,001 kg
Einheiten kg, g, lb, PCS, %, lb:oz
Abmessungen Wägefläche (B×T) 230×300 mm
Reproduzierbarkeit 0,001 kg
Linearität ± 0,003 kg
Umgebungstemperaturbereich 0 °C – 40 °C
Kleinstes Teilegewicht beim Stückzählen - unter Normalbedingungen 10 g
Display-Art LCD
Display Ziffernhöhe 20 mm
Material Wägeplatte Edelstahl
Material Gehäuse Kunststoff
Toleranzwägung
Nettogewicht ca. 3,2 kg
Bauart der Waage Einbereichswaage
GTIN/EAN-Nummer 4045761252608
Mobile Stuhlwaage mit vier lenkbaren Rädern sowie Medizinzulassung für den professionellen Einsatz in der medizinischen Diagnostik, optional mit Eichung
Merkmale:
Eichklasse III (Eichung optional)
Medizinzulassung
Fahrbare Ausführung mit besonders komfortablen Feststellbremsen an allen vier Rädern
Durch ihre vier Räder gewährleistet diese Stuhlwaage ein Höchstmaß an Mobilität im Verbringen zum Patienten. Dadurch wird eine höhere Zeiteffizienz des Klinikpersonals sowie eine verbesserte Sicherheit der Patienten erreicht, die in ihrem gewohnten Umfeld gewogen werden können
Die vier lenkbaren Rollen ermöglichen durch ihren großen Querschnitt ein bequemes Überwinden von Türschwellen, Kanten und Spalten von Personenaufzügen
Diese Stuhlwaage ist das ideale Messinstrument für die Altenpflege und Paramedizin, einschließlich Wiegungen im adipösen Bereich bis 300 kg
Für gebrechliche Patienten bietet die bequeme, ergonomisch optimierte Sitzschale sicheren Halt während der Wiegung
Zwei umklappbare Armlehnen und Fußstützen erleichtern das Platznehmen. Ideal für übergewichtige Patienten oder zum barrierefreien Umsetzen z. B. vom Bett auf die Stuhlwaage
Hold-Funktion: Bei unruhig sitzenden Patienten wird über Mittelwertbildung ein stabiler Wägewert ermittelt und "eingefroren". So bleibt genügend Zeit, sich dem Patienten zu widmen und anschließend in Ruhe den Wägewert abzulesen
BMI-Funktion zur Ermittlung von Untergewicht/Normalgewicht/Übergewicht
Ergonomisches Auswertegerät mit großem Tastenblock und kontrastreichem LCD-Display für bequemes Eingeben und Ablesen von Patientenwerten, wie z. B. Größe zur Berechnung des BMI
Batterie- und Netzbetrieb möglich, Akkubetrieb optional
Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 300 kg
Ablesbarkeit [d] 0,1 kg
Einheiten kg
Schnittstellen RS-232 serienmäßig
Abmessungen Wägeplattform (B×T×H) 465×530×410 mm
Batterie Betriebsdauer 50 h
Akku Betriebsdauer - Hinterleuchtung aus 50 h
Nettogewicht 21,4 kg
Konformitätsbewertung ab Werk möglich
Medizinzulassung
Bauart der Waage: Einbereichswaage
Kompakte Organwaage aus Edelstahl, dank Schutzart IP67 und glatten Edelstahloberflächen besonders gut geschützt und hygienisch zu reinigen
Merkmale:
Sehr gut geeignet zum Bestimmen des spezifischen Gewichts von Organen, Geweben etc. in der Pathologie oder im Labor
Edelstahlausführung von Gehäuse und Wägeplatte, dadurch rostfrei und dank glatter Flächen einfach zu reinigen
Staub- und Spritzwasserschutz IP67 (nur im Batteriebetrieb)
Hohe Mobilität: Dank Batteriebetrieb und kompakter, leichter Bauweise geeignet zum Einsatz an mehreren Standorten
Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 5000 g; 7500 g
Ablesbarkeit [d] 0,5 g; 1 g
Einheiten g, lb, oz
Batterie Betriebsdauer 48 h
Nettogewicht 3,8 kg
Bauart der Waage Mehrteilungswaage
Kompakte Rollstuhlwaage mit zwei integrierten Auffahrrampen für bequemes Auffahren
Merkmale:
Besonders geeignet für das Wiegen von Patienten in Rollstühlen, durch die beidseitig befahrbare Plattform mit niedriger Bauhöhe
Die große Wägeplatte aus Stahl eignet sich ebenfalls ideal zum Wiegen von Patienten im Adipositasbereich
Ideal auch zum schnellen Wiegen von z.B. Wäschewagen, Containerwagen, Rollbehältern etc.
Sicheres und rutschfreies Aufstellen durch höhenverstellbare Gummifüße
Libelle zum exakten Nivellieren der Waage serienmäßig
Hold-Funktion: Bei unruhig stehenden oder sitzenden Patienten wird über Mittelwertbildung ein stabiler Wägewert ermittelt und „eingefroren“. So bleibt genügend Zeit, sich dem Patienten zu widmen und anschließend in Ruhe den Wägewert abzulesen
BMI-Funktion zur Ermittlung von Untergewicht/Normalgewicht/Übergewicht
Waage kann mittels zwei Rollen und zwei Handgriffen bequem transportiert und platzsparend verstaut werden
Wandhalterung zur Wandmontage des Auswertegeräts serienmäßig
Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 300 kg
Ablesbarkeit [d] 0,1 kg
Einheiten kg
Abmessungen Wägeplattform (B×T×H) 1000×1000×40 mm
Batterie Betriebsdauer 40 h
Auswertegerät Kabellänge 3 m
Nettogewicht 58,9 kg
Transportrollen
Bauart der Waage Einbereichswaage
Robuste integrationsfähige Rollstuhlwaage zum drahtlosen Übertragen der Wägedaten an EMR- oder EHR-Systeme
Merkmale:
Eichklasse III (Eichung optional)
Medizinzulassung
Dank der integrierten WLAN-Schnittstelle ist dieses Modell vorbereitet für das drahtlose Übertragen von Gewichtswerten direkt in die digitale Patientenakte. Dadurch werden etwaige Dokumentations- oder Übertragungsfehler, wie sie bei der manuellen Datenübernahme vorkommen können, ausgeschlossen. Dank dieser Technologie lässt sich dieses Modell in bestehende oder zukünftige EMR- und EHR-Systeme integrieren und sichert schon jetzt die Zukunftsfähigkeit Ihrer Investition
KERN Universal Port (KUP): erlaubt den Anschluss externer KUP Schnittstellenadapter, wie z. B. RS-232, USB, Bluetooth, WLAN oder Ethernet, zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen, ohne Einbauaufwand
Besonders geeignet für das Wiegen von Patienten in Rollstühlen, durch die beidseitig befahrbare Plattform mit niedriger Bauhöhe
Sicheres und rutschfreies Aufstellen durch höhenverstellbare Gummifüße
Libelle zum exakten Nivellieren der Waage serienmäßig
Hold-Funktion: Bei unruhig stehenden Patienten wird über Mittelwertbildung ein stabiler Wägewert ermittelt und „eingefroren“. So bleibt genügend Zeit, sich dem Patienten zu widmen und anschließend in Ruhe den Wägewert abzulesen
BMI-Funktion zur Ermittlung von Untergewicht/Normalgewicht/Übergewicht
Waage kann mittels zwei Rollen und einem Handgriff bequem transportiert und platzsparend verstaut werden
Wandhalterung zur Wandmontage des Auswertegeräts serienmäßig
Batterie- und Netzbetrieb möglich, Akkubetrieb optional
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 300 kg
Ablesbarkeit [d] 0,1 kg
Einheiten kg
Schnittstellen RS-232 (optional), Bluetooth (optional), WLAN, Alibi Speicher (optional, factory), USB-Device (optional), KUP
Abmessungen Wägeplattform (B×T×H) 910×740×65 mm
Batterie Betriebsdauer 20 h
Akku Betriebsdauer - Hinterleuchtung aus 48 h
Auswertegerät Kabellänge 1,8 m
Nettogewicht 28,6 kg
Konformitätsbewertung ab Werk möglich
Medizinzulassung
Transportrollen
Bauart der Waage Einbereichswaage
Integrationsfähige Personenwaage zum drahtlosen Übertragen der Wägedaten an EMR- oder EHR-Systeme
Merkmale:
Eichklasse III (Eichung optional)
Medizinzulassung
Dank der integrierten WLAN-Schnittstelle ist dieses Modell vorbereitet für das drahtlose Übertragen von Gewichtswerten direkt in die digitale Patientenakte. Dadurch werden etwaige Dokumentations- oder Übertragungsfehler, wie sie bei der manuellen Datenübernahme vorkommen können, ausgeschlossen. Dank dieser Technologie lässt sich dieses Modell in bestehende oder zukünftige EMR- und EHR-Systeme integrieren und sichert schon jetzt die Zukunftsfähigkeit Ihrer Investition
KERN Universal Port (KUP): erlaubt den Anschluss externer KUP Schnittstellenadapter, wie z. B. RS-232, USB, Bluetooth, WLAN oder Ethernet, zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen, ohne Einbauaufwand
Praktische Zweitanzeige an der Waagenrückseite, dadurch bequem vom Patienten und dem Arzt oder Pflegepersonal ablesbar
Die ergonomisch optimierte Bauform und die robuste Ausführung prädestinieren diese Serie für den täglichen Gebrauch im professionellen Umfeld
Sicheres und rutschfreies Aufstellen durch höhenverstellbare Gummifüße
Große Trittfläche mit rutschfreier und abriebfester Oberfläche aus Kunststoff, für optimale Standsicherheit des Patienten
Hold-Funktion: Bei unruhig stehenden Patienten wird über Mittelwertbildung ein stabiler Wägewert ermittelt und „eingefroren“. So bleibt genügend Zeit, sich dem Patienten zu widmen und anschließend in Ruhe den Wägewert abzulesen
Mutter-Kind-Funktion: Das durch Wägung ermittelte Gewicht des Elternteils wird per Knopfdruck auf Null gestellt. Anschließend wird das Elternteil gemeinsam mit dem Kind gewogen. Das Gewicht des Kindes wird nun direkt im Display angezeigt. Besonders angenehm für Kleinkinder, die dadurch sicher und geborgen auf dem Arm des Elternteils gewogen werden können
BMI-Funktion zur Ermittlung von Untergewicht/Normalgewicht/Übergewicht
Feinanzeige: durch Tastendruck kann die Ablesbarkeit [d] für 5 s um 1 Stelle erhöht werden
Bequem zu transportieren dank der beiden integrierten Transportrollen
Batterie- und Netzbetrieb möglich, Akkubetrieb optional
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 250 kg
Ablesbarkeit [d] 0,1 kg
Einheiten kg
Schnittstellen RS-232 (optional), Bluetooth (optional), WLAN, Alibi Speicher (optional, factory), USB-Device (optional), KUP
Abmessungen Wägeplattform (B×T×H) 365×360×80 mm
Batterie Betriebsdauer 20 h
Akku Betriebsdauer - Hinterleuchtung aus 48 h
Auswertegerät Kabellänge 1,8 m
Nettogewicht 10,62 kg
Konformitätsbewertung ab Werk möglich
Medizinzulassung
Bauart der Waage - Einbereichswaage
Integrationsfähige Personenwaage zum drahtlosen Übertragen der Wägedaten an EMR- oder EHR-Systeme
Merkmale:
Eichklasse III (Eichung optional)
Medizinzulassung
Dank der integrierten WLAN-Schnittstelle ist dieses Modell vorbereitet für das drahtlose Übertragen von Gewichtswerten direkt in die digitale Patientenakte. Dadurch werden etwaige Dokumentations- oder Übertragungsfehler, wie sie bei der manuellen Datenübernahme vorkommen können, ausgeschlossen. Dank dieser Technologie lässt sich dieses Modell in bestehende oder zukünftige EMR- und EHR-Systeme integrieren und sichert schon jetzt die Zukunftsfähigkeit Ihrer Investition
KERN Universal Port (KUP): erlaubt den Anschluss externer KUP Schnittstellenadapter, wie z. B. RS-232, USB, Bluetooth, WLAN oder Ethernet, zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen, ohne Einbauaufwand
Praktische Zweitanzeige an der Waagenrückseite, dadurch bequem vom Patienten und dem Arzt oder Pflegepersonal ablesbar
Das Modell MPN-HM verfügt über einen elegant im Stativ integrierten, ausziehbaren Größenmessstab, mit einem Kopfanschlag aus Kunststoff und einem Messbereich von 89–205 cm
Patienten mit einer Körpergröße unter 80 cm können direkt mit dem am Stativ angebrachten Größenmaß gemessen werden
Die ergonomisch optimierte Bauform und die robuste Ausführung prädestinieren diese Serie für den täglichen Gebrauch im professionellen Umfeld
Sicheres und rutschfreies Aufstellen durch höhenverstellbare Gummifüße
Große Trittfläche mit rutschfreier und abriebfester Oberfläche aus Kunststoff, für optimale Standsicherheit des Patienten
Hold-Funktion: Bei unruhig stehenden Patienten wird über Mittelwertbildung ein stabiler Wägewert ermittelt und „eingefroren“. So bleibt genügend Zeit, sich dem Patienten zu widmen und anschließend in Ruhe den Wägewert abzulesen
Mutter-Kind-Funktion: Das durch Wägung ermittelte Gewicht des Elternteils wird per Knopfdruck auf Null gestellt. Anschließend wird das Elternteil gemeinsam mit dem Kind gewogen. Das Gewicht des Kindes wird nun direkt im Display angezeigt. Besonders angenehm für Kleinkinder, die dadurch sicher und geborgen auf dem Arm des Elternteils gewogen werden können
BMI-Funktion zur Ermittlung von Untergewicht/Normalgewicht/Übergewicht
Feinanzeige: durch Tastendruck kann die Ablesbarkeit [d] für 5 s um 1 Stelle erhöht werden
Bequem zu transportieren dank der beiden integrierten Transportrollen
Batterie- und Netzbetrieb möglich, Akkubetrieb optional
Technische Daten:
Wägebereich [Max] 250 kg
Ablesbarkeit [d] 0,1 kg
Einheiten kg
Schnittstellen RS-232 (optional), Bluetooth (optional), WLAN, Alibi Speicher (optional, factory), USB-Device (optional), KUP
Abmessungen Wägeplattform (B×T×H) 365×360×80 mm
Batterie Betriebsdauer 20 h
Akku Betriebsdauer - Hinterleuchtung aus 48 h
Auswertegerät Kabellänge 1,8 m
Nettogewicht 11,56 kg
Konformitätsbewertung ab Werk möglich
Medizinzulassung
Bauart der Waage - Einbereichswaage